Allgemeine Miet- und Stornobedingungen
Zwischen Mieter und Vermieter der Ferienwohnung Landhaus Bruckner wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Mit der Buchung der Ferienwohnung erkennt der Mieter die vorstehenden Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen als verbindlich an.
1. Vertragsabschluss
Der Reservierungsauftrag durch den Mieter und die Buchungsbestätigung durch den Vermieter kann per Post, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter Angaben über die Zahlung des Mietpreises. Mit Eingang der unter Punkt 2. genannten Anzahlung durch den Mieter wird der Mietvertrag für beide Seiten rechtsverbindlich. Der Mieter erklärt sich für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen verantwortlich.
2. Fälligkeit und Zahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Mietpreises, mindestens jedoch 50,00 €, zu leisten. Der Restbetrag des Mietpreises ist bei der Schlüsselübergabe in bar oder bei Überweisung im Voraus fällig. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen.3
3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages seitens des Mieters
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit gelten die folgenden Bestimmungen:
3.1 schriftliche Kündigung
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt hat.
3.2 Stornierungsgebühren bei Kündigung, Nichtanreise und vorzeitiger Abreise
Die Stornierungsgebühren bei Nichtanreise bzw. Rücktritt belaufen sich in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Stornierung vor Mietbeginn nach dem Gesamtmietpreis in Euro wie folgt:
– bis 30 Tage vor Mietbeginn 0 %
– 29 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 %
– ab 13 Tage vor Mietbeginn 90 %
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3.3 Bei vorzeitiger Abreise des Mieters
Wenn der Mieter kündigt, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig, also vor dem vertraglichen Mietende, abreist – aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind – , so steht dem Vermieter die gesamte Mietsumme zu.
4. Mietdauer
Die Mietdauer ist im Mietvertrag festgelegt. Die Anreise erfolgt zwischen 14 Uhr und 19 Uhr, die Abreise bis spätestens 10 Uhr. Abweichungen hiervon sind nach Absprache möglich.
5. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Vertrages. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als Personen.
6. Haftung
Der Mieter haftet für die durch ihn oder mitreisende Personen verursachten Personenschäden sowie Schäden an Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen, sofern sie den normalen gebrauchsüblichen Verschleiß bei sorgsamem Umgang übersteigen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des Mieters.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung einschließlich aller darin befindlichen Geräte pfleglich zu behandeln. Alle durch den Mieter oder mitreisende Personen verursachten Schäden sind dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Es handelt sich um eine Nichtraucher-Ferienwohnung, dementsprechend ist das Rauchen in der Ferienwohnung nicht gestattet.
Anfallender Müll ist zu trennen und in die dafür bereitstehenden Behälter zu entsorgen.
Beim Verlassen der Ferienwohnung ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der Vermieter haftet nicht für entstehende Schäden wie Einbruch oder Diebstahl am Eigentum des Mieters. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag dem Vermieter im besenreinen Zustand zu übergeben.
8. Gewährleistung
Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so ist der Mieter zur Mietminderung oder Kündigung berechtigt. Die Kündigung des Mietvertrages ist möglich, wenn die Nutzung durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Feuer etc. erheblich erschwert oder gefährdet wird. Der gezahlte Mietpreis für die Restdauer des Mietverhältnisses wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Kündigung seitens des Vermieters
Der Mietvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist seitens des Vermieters gekündigt werden, wenn Mieter oder mitreisende Personen sich in störender oder zerstörerischer Weise so verhalten, dass ihr Verbleiben in der Ferienwohnung nicht weiter geduldet werden kann.
10. Hausordnung
Die in der Ferienwohnung ausliegende Hausordnung ist zu beachten. Für die Nutzung des Internetzugangs über WLAN gilt die Nutzungsvereinbarung, die bei Anreise ausgehändigt wird.
11. Parkplätze
Es steht ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung. Für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl der Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.
12. Reisevertragsrecht
Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.
13. Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist. Beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist der Ort, wo sich das zu vermietende Objekt befindet.
Der ausschließliche Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht in Wunsiedel.
Bad Alexandersbad, im Juli 2018
Ergänzende Bedingungen wegen COVID-19
- Der Gastgeber erstellt ein betriebliches Schutzkonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der arbeitsmedizinischen Schutz- und Vorsorgeregeln.
- Der Gastgeber kommuniziert die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen an die Gäste. Gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird von allen Möglichkeiten der vorzeitigen Vertragsbeendigung konsequent Gebrauch gemacht.
- Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m in allen Gemeinschaftsbereichen wie Flure, Treppen, Gänge und im Eingangsbereich. In diesen Bereichen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Nur diejenigen Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt, dürfen gemeinsam die Ferienwohnung beziehen.
- Vom Besuch touristischer Unterkünfte sind ausgeschlossen:
- Personen, die in den letzten 14 Tagen vor Anreise Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
- Sollten Gäste während ihres Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie sich unverzüglich zu isolieren. Sie haben so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden.
- Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, können die Kontaktdaten der Gäste (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden. Sofern die Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage noch länger aufbewahrt werden müssen, dürfen sie nach Ablauf eines Monats nach ihrer Erhebung nicht mehr zu dem in Satz 1 genannten Zweck verwendet werden. Der Gastgeber hat den Gast bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
Stand: 25.05.2020
Download der Miet- & Stornobedingungen